Zu Anfang: Ein Überblick über die Anstalt
Die Justizvollzugsanstalt Ottweiler wurde im März 1970 als Untersuchungs- und Strafhaftanstalt für saarländische Jugendliche bezogen. Sie liegt am Rande der Stadt Ottweiler, auf dem sogenannten Ziegelberg. Auf dem 10,5 ha großen Anstaltsgelände befanden sich zunächst 4 Hafthäuser mit unterschiedlichen Funktionen, ein Verwaltungsgebäude und eine Turnhalle mit darunter gelegenem Küchengebäude. Wenige Jahre später kam ein eigenes Schulgebäude hinzu. Da sich die Belegungsquote in den ersten 13 Jahren mehr als verdoppelte, wurde eine nochmalige bauliche Erweiterung der Anstalt Mitte der 80er Jahre notwendig. Der architektonisch auffällige Neubau liegt oberhalb der ursprünglichen Haftgebäude und der Werkbetriebe und besteht aus sechs selbstständigen Einheiten, die über eine zentrale Halle miteinander verbunden sind.
Die Belegungszahlen waren in den Folgejahren von stetigen Schwankungen geprägt. Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die Zahl der jugendlichen Gefangenen derart vermindert, dass der Neubau für bis zu 80 erwachsene Gefangene aus der JVA Saarbrücken genutzt werden kann, um den dort herrschenden beengten Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Im vergangenen Jahr war die Anstalt durchschnittlich mit 119 jugendlichen, 67 erwachsenen und 7 weiblichen Gefangenen belegt. Die maximale Belegungsfähigkeit beträgt derzeit 140 Haftplätze für Jugendliche, 80 für männliche Erwachsene und 16 für Frauen.
Die JVA Ottweiler kann im Bedarfsfall auch weibliche Insassen aufnehmen. Das Saarland hat für seine weiblichen Gefangenen in der JVA Zweibrücken zwar insgesamt 30 Haftplätze zur Verfügung. Wenn diese Anzahl jedoch überschritten wird, können weitere weibliche Zugänge nach Ottweiler gebracht werden, wo sie in einem Bereich des beschriebenen Neubaus getrennt von den erwachsenen Gefangenen untergebracht werden. Damit wird für die weiblichen Inhaftierten – ebenso wie für die erwachsenen Gefangenen – ein eigenständiger, von den Jugendlichen unabhängiger Vollzugsablauf gewährleistet. Dieses räumlich getrennte Miteinander unterschiedlicher Vollzugsarten auf dem Gelände einer Vollzugsanstalt hat sich mittlerweile über Jahre etabliert und bewährt.
Dennoch liegt der Schwerpunkt des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs der JVA Ottweiler im Jugendstrafvollzug. Das Alter der Inhaftierten der Jugendlichen reicht von 14 Jahren, dem Beginn der Strafmündigkeit, bis zum 24. Lebensjahr, in seltenen Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Die Inhaftierten sind zumeist zwischen 17 und 22 Jahre alt; Vierzehnjährige bilden eine Ausnahme.
Hat der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet und eignet er sich nicht mehr für den Jugendstrafvollzug, so kann der weitere Strafverlauf im Erwachsenenstrafvollzug vollstreckt werden (§ 92 Abs. 2 Satz 1 JGG); hat er das 24. Lebensjahr vollendet, soll die Jugendstrafe auf jeden Fall – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen - nach den Vorschriften des Strafvollzuges für Erwachsene vollzogen werden (§ 92 Abs. 2 Satz 3 JGG). Mitentscheidend für die Frage, wie lange der Jugendliche im Jugendvollzug verbleiben kann, ist, inwieweit er mit den erzieherischen Mitteln des Jugendstrafvollzugs noch nachhaltig beeinflusst werden kann. Auch sich gegen Ende der Haftzeit eröffnende Arbeits- oder Berufsausbildungsstellen außerhalb der Anstalt können nahelegen, dass der Gefangene in den offenen Vollzug des Erwachsenenstrafvollzugs überführt wird. Diese Fragen werden in letzter Konsequenz aber nicht von der Anstalt entschieden, sondern von dem sogenannten Vollstreckungsleiter. In der JVA ist dies der zuständige Richter des Ottweiler Amtsgerichts.
Keine bedeutenden Unterschiede zwischen jugendlichen und erwachsenen Straftätern gibt es bei der Art der Delikte. Nahezu alle Straftaten sind auch im Jugendvollzug vertreten, wohl aber sind hinsichtlich der jeweiligen Delikthäufigkeit Unterschiede zum Erwachsenenvollzug festzustellen. Bei Jugendlichen steht Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl an erster Stelle bei den strafrechtlichen Verurteilungen, gefolgt von Raub bzw. räuberischer Erpressung und Körperverletzung. Bedauerlicherweise haben die Gewaltdelikte in der Vergangenheit in Ausmaß und Schwere zugenommen. Kapitalverbrechen bilden glücklicherweise im Jugendstrafvollzug die Ausnahme.
Auffällig ist, dass Jugendkriminalität vermehrt mit Drogenkonsum bzw. Drogendelinquenz in Verbindung steht. Der überwiegende Teil der jugendlichen Insassen blickt auf eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Drogenvergangenheit und –abhängigkeit zurück. Bereits dies macht deutlich, dass der Jugendstrafvollzug für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt. Hinzu kommen die bei vielen Jugendlichen festzustellende Persönlichkeitsproblematik, eine allgemein gewachsene Gewaltbereitschaft sowie die oft schwierigen Lebensumstände. Angesichts der unterschiedlichen Straffälligkeitsfaktoren und aufgrund der Verschiedenartigkeit von Persönlichkeiten und Biographien lassen sich keine einfachen Lösungsmuster oder gar Patentrezepte für den Jugendstrafvollzug finden. Delinquenz ist gerade bei Jugendlichen ein äußerst vielschichtiges Phänomen, das einer professionellen Behandlung bedarf. Nur so kann den unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen in einem komplexen Strafvollzugssystem Rechnung getragen werden.